Reparaturen:
Bei einer Reparatur oder einem Anfahrschaden benötigen wir zur Reparatur folgende Angaben:
• Türtyp
• Lichte Breite + lichte Höhe
• Tür- bzw. Auftragsnummer
• Baujahr
• Bezeichnung der defekten Teile ggf. Bildmaterial
Wir können anhand Ihrer Daten die Türen und Tore zuordnen und entsprechende Schritte einleiten. Nach Auftragserteilung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, diese senden Sie uns versehen mit Ihrem Freigabevermerk, zurück. Nach Eingang Ihrer Freigabe erfolgt sofort die Planung des Einsatzes, wir nehmen dann umgehend mit Ihnen Kontakt auf und bieten Ihnen einen Termin an.
Gewährleistung nach VOB/B
2 Jahre auf die Grundkonstruktion der Türen und Tore. Bei Abschluss eines Wartungsvertrages und dem Nachweis der durchgeführten Wartungen durch unser autorisiertes Fachpersonal. 5 Jahre auf die Grundkonstruktion der Türen und Tore. 2 Jahre auf alle Bauteile
6 Monate auf Verschleißteile wie Laufrollen, Scharniere, Seile und Torsionsfedern. Elektroteile, wie Elektro- antriebe, Hydraulikaggregate, Unfallschutz- und Bedienungselemente gem. den Richtlinien der Elektroindustrie.
Die Gewährleistung beginnt ab dem Zeitpunkt der Abnahme und endet nach den vorgenannten Fristen. Die Dauer der Gewährleistung setzt jedoch eine regelmäßige Wartung der Anlagen voraus. (laut UVV und Berufsgenossenschaft mind. 1x jährlich bzw. je nach Häufigkeit der Benutzung auch mehrmals jährlich)
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind der Austausch von Verschleißteilen, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch und Schäden in Zusammenhang mit Reparaturen und Arbeiten durch Dritte.